Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes wegen verspäteter Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
Die verspätete Vornahme oder der verspätete Nachweis von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen kann zu einer Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes führen, es sei denn, die Verspätung erfolgte aus Gründen, die nicht von dem das Kinderbetreuungsgeld beziehenden Elternteil zu vertreten sind.
Die Klägerin ließ die in der Mutter-Kind-Pass-Verordnung für die 4. bis einschließlich 7. Lebenswoche des Kindes vorgeschriebene 2. Untersuchung erst verspätet vornehmen, weil sie befürchtete, das Kind könnte sich aufgrund einer damals herrschenden Grippewelle im Warteraum eines Kinderarztes mit einem Influenzavirus anstecken. Die beklagte Gebietskrankenkasse kürzte daraufhin das Kinderbetreuungsgeld.
Die von der Klägerin gegen diese Kürzung ihres Kinderbetreuungsgeldes eingebrachte Klage blieb in allen drei Instanzen erfolglos. Es wurde in den Entscheidungen der Gerichte darauf hingewiesen, dass es Sache der Klägerin gewesen wäre, für eine rechtzeitige Untersuchung ihres Kindes zu sorgen. Die allgemeine Befürchtung der Klägerin, ihr Kind könnte sich aufgrund einer damals herrschenden Grippewelle in der Ordination eines Kinderarztes mit einem Influenzavirus anstecken, rechtfertige nicht die verspätete Vornahme der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung.