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Medizinische Rehabilitation in der Pensionsversicherung – keine Klagsmöglichkeit beim Sozialgericht

 
 

Der in einem aufrechten Dienstverhältnis beschäftigte Kläger beantragte bei der beklagten Pensionsversicherungsanstalt die Gewährung eines Rehabilitationsaufenthaltes in einer Spezialklinik in Deutschland. Die beklagte Partei teilte dem Kläger mit formlosen Schreiben mit, dass ihm aufgrund seines Antrages ein Rehabilitationsaufenthalt in einer Sonderkrankenanstalt in Österreich bewilligt werde. Der Kläger, der auf einem Rehabilitationsaufenthalt in der Klinik in Deutschland bestand, absolvierte in der Folge diesen Aufenthalt und begehrte nunmehr von der beklagten Partei unter anderem den Ersatz der ihm durch seinen Aufenthalt in Deutschland entstandenen Kosten in Höhe von rund € 3.000.

Die Vorinstanzen wiesen diese Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges zurück.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Entscheidung. Er verwies in seiner Begründung unter anderem darauf, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation sowohl in der Krankenversicherung und Unfallversicherung als auch in der Pensionsversicherung mit unterschiedlich ausgestalteten Leistungsansprüchen der Versicherten vorgesehen seien. In der Pensionsversicherung sei der Versicherungsträger zwar verpflichtet, die Leistungen der Rehabilitation nach pflichtgemäßem Ermessen zu erbringen. Der Versicherungsträger habe aber über einen – jedenfalls unabhängig von einem Pensionsantrag gestellten – Antrag auf Gewährung von Leistungen der Rehabilitation in der Pensionsversicherung keinen Bescheid zu erlassen. Daraus folge, dass der Kläger die ihm in einem formlosen Schreiben des Pensionsversicherungsträgers mitgeteilte Entscheidung über die Bewilligung eines Rehabilitationsaufenthaltes in einer Anstalt in Österreich (und nicht in Deutschland) nicht mit Klage beim Arbeits- und Sozialgericht bekämpfen könne.

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ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/medizinische-rehabilitation-in-der-pensionsversicherung-keine-klagsmoeglichkeit-beim-sozialgericht/)

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