Zum Hauptinhalt
 
 
 
 

Missbrauch der Amtsgewalt durch Abfrage des Exekutionsregisters

 
 

Das wirtschaftliche Interesse an der Bonität des potentiellen Gegners eines Zivilrechtsstreits berechtigt Gerichtsbedienstete nicht zur elektronischen Abfrage des Exekutionsregisters.

Die Angeklagte beabsichtigte, Klage gegen einen säumigen Schuldner einzubringen. Zur Abklärung des wirtschaftlichen Risikos missbrauchte sie ihre Befugnis als Vertragsbedienstete eines Bezirksgerichts und fragte elektronisch sämtliche diesen Schuldner betreffende Exekutionsverfahren im Exekutionsregister ab.

Mit ihrem Einwand, sie habe ein rechtliches Interesse an einer derartigen Abfrage gehabt, drang die Angeklagte nicht durch. Der Oberste Gerichtshof stellte klar, dass hier kein rechtliches, sondern nur ein wirtschaftliches Interesse der Angeklagten vorlag. Selbst bei einem rechtlichen Interesse wäre aber die pauschale Abfrage sämtlicher eine Person betreffender Exekutionsverfahren nicht zulässig.

Die Möglichkeit einer elektronischen Abfrage des Exekutionsregisters durch Rechtsanwälte besteht übrigens seit Aufhebung des § 73a EO nicht mehr.

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/missbrauch-der-amtsgewalt-durch-abfrage-des-exekutionsregisters/)

Oberster Gerichtshof  |  Schmerlingplatz 11 , A-1010 Wien  |  Telefon: +43 1 52152 0  |  Telefax: +43 1 52152 3710