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Mitverschuldensquotierung bei Teileinklagung eines Gesamtschadens

 
 

Teileinklagung eines Gesamtschadens zunächst ohne, jedoch vor Schluss der Verhandlung unter Einräumung eines Mitverschuldens.

Der klagende Unfallversicherer, der seinem Versicherungsnehmer Leistungen nach einem Liftunfall erbracht hatte und diese nunmehr vom beklagten Liftbetreiber im Regresswege ersetzt verlangt, klagte zunächst „aus Vorsichtsgründen nur ein Viertel der Aufwendungen“ ein, wobei eine Ausdehnung ausdrücklich vorbehalten wurde. Erst in der letzten Tagsatzung erklärte die Klägerin, sich ein Mitverschulden ihres Versicherungsnehmers von 50 % anrechnen zu lassen und dehnte gleichzeitig das Klagebegehren aus.

Die beklagte Partei bestritt das Klagebegehren und wendete bezüglich des Ausdehnungsbetrages Verjährung ein.

Beide Vorinstanzen ermittelten – ausgehend von einem (Mit-)Verschulden des verantwortlichen Liftbediensteten des beklagten Liftbetreibers mit einem Viertel – den errechneten Zuspruchsbetrag an die Klägerin vom Gesamtschaden und nicht bloß vom eingeklagten Teilschaden.

Der OGH gab der dagegen erhobenen Revision der beklagten Partei nicht Folge. Zwar darf nach der Rechtsprechung bei einer nur teilweisen Geltendmachung eines eingetretenen Schadens ohne ausdrückliche oder zumindest erschließbare Einräumung eines Mitverschuldens oder Mithaftung über das Begehren des Klägers nicht hinausgegangen werden, sodass in einem solchen Fall nicht die entsprechende Quote des Gesamtschadens zuzuerkennen, sondern der eingeklagte Teilschaden als Gesamtanspruch zu betrachten und um die Mitverschuldensquote zu kürzen ist. Hat sich aber ein Kläger – wie hier – in der Folge ausdrücklich ein Mitverschulden anrechnen lassen, so ist nicht bloß der eingeklagte Teil-, sondern vielmehr der Gesamtschaden um die vom Gericht angenommene Mitverschuldensquote zu kürzen, und schadet es dem Kläger auch nicht, wenn diese „Präzisierung“ erst nach Ablauf der Verjährungsfrist des weiteren Gesamtschadens erfolgte, weil maßgeblicher Zeitpunkt insgesamt der Schluss der Verhandlung erster Instanz ist.

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ogh.gv.at | 15.11.2024, 13:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/mitverschuldensquotierung-bei-teileinklagung-eines-gesamtschadens/)

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