Oberster Gerichtshof missbilligt einzelne Klauseln in Vertragsformblättern einer Kreditkartengesellschaft
Die Beklagte ist ein weltweit bekanntes Kreditkartenunternehmen und verwendet beim Abschluss von Verträgen Vertragsformulare, die ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der Kreditkarte und für die elektronische Zusendung der Monatsrechnung per E-Mail enthalten.
Der klagende Verein für Konsumenteninformation machte mit Verbandsklage Unterlassungsansprüche wegen Verstoßes gegen das Konsumentenschutzgesetz und das ABGB geltend. Die Beklagte habe die Verwendung von insgesamt 24 Klauseln zu unterlassen.
Der Oberste Gerichtshof gab dem Klagebegehren hinsichtlich ungefähr der Hälfte der Klauseln statt und wies es hinsichtlich der übrigen Klauseln ab. Wegen des Umfangs der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (148 Seiten) wird von einer – gekürzten – Wiedergabe abgesehen und auf den Volltext der Entscheidung im RIS verwiesen.