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Oberster Gerichtshof missbilligt zahlreiche Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank

 
 

Die Beklagte ist ein österreichisches Kreditunternehmen und regelt in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kundenrichtlinien) die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kontoinhaber sowie dem Karteninhaber einerseits und dem kontoführenden Kreditinstitut andererseits.

Hinsichtlich sechzehn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des beklagten Kreditunternehmens enthaltener Klauseln wurde dem mit Verbandsklage geltend gemachten Unterlassungs- und Urteilsveröffentlichungsbegehren eines zur Klage befugten Verbandes iSd § 29 Abs 1 KSchG stattgegeben.

Die von der Klagestattgebung betroffenen Klauseln sind unwirksam, weil sie zum Teil gegen Bestimmungen des Zahlungsdienstegesetzes verstoßen und weil sie zum Teil intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG, also unklar oder unverständlich abgefasst sind.

Zu den Details der rechtlichen Auseinandersetzung mit den einzelnen Klauselen wird auf den Volltext der ausführlichen Entscheidung verwiesen.

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/oberster-gerichtshof-missbilligt-zahlreiche-klauseln-in-allgemeinen-geschaeftsbedingungen-einer-bank/)

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