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OGH billigt Taktungsklausel in den AGB eines Anbieters für Mobiltelefonie

 
 

Nach Auffassung des OGH, der hierüber in einer Verbandsklage zu entscheiden hatte, sind Taktungsklauseln in Verträgen über Mobiltelefonie weder objektiv ungewöhnlich noch überraschend. Die Verrechnung der Gesprächsgebühr bei bestimmten Tarifen nach Takten 60/60 oder 60/30 sei auch nicht unsachlich oder unfair. Sie vereinfache die Abrechnung und erlaube es dem Anbieter, das Entgelt für andere, vom Telefonkunden nachgefragte Leistungen (oder auch das Gesprächsentgelt pro Minute selbst) niedriger zu halten, was sich auch für den Kunden günstiger auswirke.

Ob die Verrechnung nach Takten den Kunden gröblich benachteiligt und ob sie in den AGB des Anbieters ausreichend klar und verständlich beschrieben wird, richtet sich nach dem Inhalt des konkreten Vertrags.

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/ogh-billigt-taktungsklausel-in-den-agb-eines-anbieters-fuer-mobiltelefonie/)

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