OGH missbilligt missbräuchliche Klauseln in Vertragsformblättern eines Mobilfunkbetreibers
Die Beklagte betreibt ein Mobilfunknetz und verwendet beim Abschluss von Verträgen Formulare, die ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Der VKI machte mit Verbandsklage Unterlassungsansprüche wegen Verstoßes gegen das Konsumenteschutzgesetz und das ABGB geltend. Die Beklagte habe die Verwendung von insgesamt elf Klauseln zu unterlassen.
Nach Auffassung des OGH waren zehn dieser Klauseln aus verschiedenen Gründen unzulässig. Der Beklagten wurde daher verboten, diese Klauseln oder sinngleiche Klauseln zu verwenden und sich darauf – soweit unzulässigerweise vereinbart- zu berufen; auch dem Begehren auf Urteilsveröffentlichung wurde stattgegeben.
Die Klauseln betrafen unter anderem den Verfall von Wertkartenguthaben, die Haftung für Mehrwertdienste, die Gewährleistung für Software und die einseitige Änderung von Entgelten. Im Einzelnen können die Klauseln und die Erwägungen des OGH dem Volltext der Entscheidung im RIS entnommen werden.