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Photovoltaikanlage als Superädifikat?

 
 

Eine als Dachanlage hergestellte Photovoltaikanlage ist kein Superädifikat.

Eine Gemeinde begehrte die grundbücherliche Ersichtlichmachung einer  Photovoltaikanlage als Superädifikat.

Der Oberste Gerichtshof lehnt dies mit folgender Begründung ab:

Hier handelt es sich um eine Photovoltaikanlage, die in Form einer Aufdachanlage errichtet ist, was bedeutet, dass das vorhandene Gebäude die Unterkonstruktion für die Anlage trägt. Damit besteht aber keine wie immer geartete Verbindung mit dem Grund sondern ausschließlich eine mit einem bestehenden Gebäude. Aufbauten auf realen Gebäuden sind aber keine Superädifikate. Auch bei den nicht für Dauer bestimmten Bauwerken muss es sich um selbständige Gebäude, nicht bloß durch Verbindung mit einem bestehenden Gebäude entstandene Gebäudeteile handeln. Eine in der Errichtungsart einer Dachanlage hergestellte Photovoltaikanlage ist damit im Ergebnis kein Superädifikat.

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/photovoltaikanlage-als-superaedifikat/)

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