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Privathaftpflichtversicherung – Notwehr mit verbotener Waffe

 
 

Kein Versicherungsschutz für Schadenersatzverpflichtungen  des  Versicherten, die aus einer Körperverletzung mit einer von ihm mitgeführten verbotenen Waffe resultieren.

Der mitversicherte minderjährige Sohn des Klägers fügte im Zuge einer tätlichen Auseinandersetzung seinem Gegner Stichverletzungen zu. Dieser leitet aus dem Vorfall Schadenersatzansprüche ab.

Der  Kläger begehrte Deckung von seiner Privathaftpflichtversicherung.

Das Berufungsgericht hob das Ersturteil auf. Sollte sich nach Ergänzung der Feststellungen ergeben, dass es sich bei dem verwendeten Messer um eine verbotene Waffe handelte, bestünde kein Versicherungsschutz.

Der Oberste Gerichtshof billigte diese Entscheidung. Für Schadenersatzverpflichtungen des Versicherten, die aus einer  Körperverletzung mit einer von ihm mitgeführten verbotenen Waffe resultieren, besteht selbst bei Vorliegen einer Notwehrsituation kein Versicherungsschutz nach Art 12.1. und Art 12.1.6. ABH.

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/privathaftpflichtversicherung-notwehr-mit-verbotener-waffe/)

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