Recht des Mieters auf eine Parabolantenne für den Satellitenempfang
Der antragstellende Mieter erreichte gegenüber dem Vermieter dessen Duldungspflicht betreffend die Anbringung einer Satellitenempfangsflachantenne an der Fassade des Hauses.
Der Oberste Gerichtshof betonte in seiner Entscheidung das Grundrecht auf Informationsfreiheit, weshalb einem Mieter die Errichtung einer solchen Anlage nicht allein mit dem Argument verwehrt werden könne, ihm stehe ohnehin die Möglichkeit des Anschlusses an ein im Haus bereits vorhandenes Telekabel offen. Der Mieter (ein Kunsthändler) hatte erfolgreich damit argumentiert, es sei für ihn wichtig, bestimmte regionale Sender aus dem internationalen Bereich und andere kunstwissenschaftliche Kanäle zu sehen, die er aber gerade nicht mit der vom Vermieter im Haus bereits errichteten Anlage („Kopfstation“) empfangen konnte.