Ruhen des Anspruchs des Vaters auf Kinderbetreuungsgeld während der Zeit des Wochengeldanspruchs der Mutter
Der Wochengeldanspruch einer Mutter nach der Geburt ihres Kindes führt nicht nur zum Ruhen ihres eigenen Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld, sondern auch zum Ruhen des Anspruchs des Vaters auf Kinderbetreuungsgeld im Umfang des Wochengeldanspruchs der Mutter.
Der Kläger konsumierte ab der Geburt des gemeinsamen Sohnes am 31. 3. 2010 bis 1. 6. 2010 Rest-, Sonder- und Pflegeurlaub und erhielt während dieser Zeit das gesetzliche Entgelt von seinem Arbeitgeber ausbezahlt. Ab 1. 6. 2010 nahm er Karenzurlaub in Anspruch.
Die Mutter des Kindes bezog vom 6. 2. 2010 bis 13. 4. 2010 Wochengeld. Auf den restlichen Anspruch auf Wochengeld bis 29. 5. 2010 verzichtete sie.
Über Antrag des Klägers wurde ihm Kinderbetreuungsgeld für den Zeitraum 31. 3. 2010 bis 30. 3. 2011 zugesprochen, gleichzeitig aber ausgesprochen, dass der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für den Zeitraum 31. 3. 2010 bis 29. 5. 2010 in der Höhe des Anspruchs der Mutter des Kindes auf Wochengeld ruhe.
Der Kläger erhob gegen diesen Ausspruch des Ruhens des Kinderbetreuungsgeldes für den Zeitraum 31. 3. 2010 bis 29. 5. 2010 Klage.
Die Klage blieb in allen drei Instanzen erfolglos.
Der Oberste Gerichtshof führte im Wesentlichen aus, der Wochengeldanspruch einer Mutter nach der Geburt ihres Kindes führe nicht nur zum Ruhen ihres eigenen Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld sondern auch zum Ruhen des Anspruchs des Vaters auf Kinderbetreuungsgeld im Umfang des Wochengeldanspruchs der Mutter. Der gleichzeitige Anspruch auf Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld hätte eine vom Gesetzgeber nicht gewollte Leistungskumulierung „in der Familie“ zur Folge, die zu einer Überversorgung führen würde.