Schmerzen als Gesundheitsschädigung
Ein als Leiden empfundener Schmerzzustand von einiger Dauer hat Krankheitswert.
Ein Schöffengericht sprach den Angeklagten unter anderem des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB schuldig. Er hatte einer Frau eine heftige Ohrfeige versetzt, was über die körperliche Einwirkung hinaus anhaltende Schmerzen im Bereich des Kiefers zur Folge hatte.
Der Oberste Gerichtshof stellte auf Grund der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten klar:
Schmerzen haben auch ohne pathologische Veränderung des Körpers die Qualität einer Schädigung an der Gesundheit im Sinn des Strafrechts, wenn ein vom Opfer als Leiden empfundener Schmerzzustand von einiger Dauer vorliegt, welcher die Einwirkung auf seinen Körper überdauert und solcherart einer krankheitswertigen körperlichen oder seelischen Störung entspricht.
Die rechtliche Beurteilung durch das Schöffengericht war daher nicht zu beanstanden. Allerdings führten andere Gründe zur Aufhebung des Urteils und zur Anordnung einer neuen Hauptverhandlung.