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Schneeräumung auf Gehsteigen: Niederösterreichische Gemeinden haften Anrainern nicht

 
 

NÖ Gemeinden sind – ungeachtet der Winterdienstpflichten nach dem NÖ Straßengesetz – den Anrainern von Gehsteigen iSd § 93 StVO nicht zu deren Schneeräumung und auch nicht zur Übernahme der Kosten eines vom Anrainer beauftragten Winterdienstunternehmens verpflichtet.

Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft in der in NÖ gelegenen beklagten Gemeinde. Die Liegenschaft grenzt an eine Landeshauptstraße, entlang der Grundgrenze zu dieser Landeshauptstraße verläuft ein Gehsteig.

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Zahlung der bisherigen Kosten des Winterdiensts sowie die Feststellung, die Beklagte sei verpflichtet, für die Reinigung, Schneeräumung und Glatteisbekämpfung des vor seiner Liegenschaft entlang der Landeshauptstraße verlaufenden Gehsteigs auf eigene Kosten zu sorgen. Er stützt sich dafür auf das NÖ Straßengesetz, wonach die Gemeinden auf bestimmten Straßen samt den Gehsteigen zum Winterdienst verpflichtet seien.

Die beklagte Gemeinde vertritt die Auffassung, die in § 93 Abs 1 StVO normierte Pflicht der Anrainer, die Gehsteige von Schnee zu räumen und zu streuen, gehe den Pflichten der Gemeinde nach dem NÖ Straßengesetz vor.

Das Klagebegehren wurde in allen Instanzen abgewiesen.

Der Oberste Gerichtshof billigte die Beurteilung des Berufungsgerichts. Danach normiert § 93 Abs 1 StVO eine besondere, von der allgemeinen Erhaltungspflicht des Straßenerhalters bzw Trägers der Straßenbaulast abweichende Sondervorschrift für die Schneeräumung. Nur in jenen Ausnahmefällen, in denen ein Anrainer des Gehsteigs nicht vorhanden ist, bleibt es bei der allgemeinen Regelung, dass die Winterdienstverpflichtung den Träger der Straßenbaulast trifft. § 15 NÖ Straßengesetz trifft eine Aufteilung der Bau- Erhaltungs- und Verwaltungskosten zwischen dem Land NÖ und den Gemeinden. Daraus kann kein Anspruch von zur Schneeräumung nach § 93 Abs 1 StVO Verpflichteten gegen die Gemeinde auf Schneeräumung bzw Übernahme der Schneeräumkosten abgeleitet werden.

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/schneeraeumung-auf-gehsteigen-niederoesterreichische-gemeinden-haften-anrainern-nicht/)

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