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Schriftformgebot für Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung

 
 

Eine Rückerstattung von Ausbildungskosten kann nur auf Basis einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verlangt werden. Diesem Gebot der Schriftlichkeit wird nur entsprochen, wenn diese Vereinbarung sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer unterzeichnet wird.

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 29.06.2024, 01:06
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/schriftformgebot-fuer-ausbildungskostenrueckersatzvereinbarung/)

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