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Strenge Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Veröffentlichung fremder Werke als „Bildzitat“ im Internet

 
 

Fremde Werke, die urheberrechtlich geschützt sind, dürfen nur in engen Grenzen ohne Einwilligung des Urhebers veröffentlicht werden.

In einem Rechtsstreit zwischen zwei Medieninhabern hat der für Urheberrecht zuständige Fachsenat des Obersten Gerichtshofs erneut betont, dass fremde Werke, die urheberrechtlich geschützt sind, nur in engen Grenzen ohne Einwilligung des Urhebers veröffentlicht werden dürfen.

Ausgangspunkt des Streits war ein „offener Brief an den Autor“, den die Beklagte – als Reaktion auf einen Kommentar in einer Zeitschrift der Klägerin – im Internet veröffentlicht hat und in dem auf den beanstandeten Kommentar inhaltlich Bezug genommen wird. Die Kritik im offenen Brief bezieht sich ausschließlich auf die Wortwahl des Kommentars. Der offene Brief wurde zusammen mit einer verkleinerten Abbildung der oberen Hälfte einer Titelseite der Zeitschrift der Klägerin im Internet veröffentlicht, auf der auch das (urheberrechtlich geschützte) Lichtbild eines Hundekopfs abgebildet war.

Der Senat betont, dass eine Veröffentlichung von Lichtbildern und anderer geschützter Werke als Bildzitat nur dann zulässig ist, wenn das Werk Zitat- und Belegfunktion hatte und nicht nur dazu diente, die Berichterstattung zu illustrieren, um so die Aufmerksamkeit der Leser auf den Bericht zu lenken.

Da der offene Brief der Beklagten ausschließlich die im Kommentar verwendete Wortwahl kritisiert, bedarf es keiner Abbildung einer Titelseite des Printmediums der Klägerin, damit die Kritik für das Publikum verständlich ist. Die beanstandete Veröffentlichung ist deshalb rechtswidrig, weil sie die strengen Voraussetzungen nicht erfüllt, unter denen ein Bildzitat im Interesse der freien geistigen Auseinandersetzung in Zeitungen und Zeitschriften den Eingriff in fremde Urheberrechte rechtfertigt. Dies gilt gleichermaßen unter dem Aspekt des durch Art 10 EMRK geschützten Rechts der freien Meinungsäußerung.

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ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/strenge-voraussetzungen-fuer-die-zulaessigkeit-der-veroeffentlichung-fremder-werke-als-bildzitat-im-internet/)

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