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Tanken unter Verwendung eines entfremdeten Tankchipschlüssels

 
 

Öffnen jeder Sperrvorrichtung mit widerrechtlich erlangtem Schlüssel verwirklicht nach geltendem Recht Einbruchsqualifikation.

Zwei Angeklagte wurden des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 3, 130 vierter Fall StGB idF vor BGBl I 2015/112 schuldig erkannt, weil sie in mehreren Angriffen Tankstellenbetreibern Treibstoff im Wert von rund 20.000 Euro mit Bereicherungsvorsatz wegnahmen, „wobei sie eine Sperrvorrichtung, nämlich Tankautomaten“ mit einem widerrechtlich erlangten Schlüssel öffneten, indem sie einen einer Fahrschule weggenommenen codierten Tankchipschlüssel an ein Lesegerät der Tanksäule auflegten, danach einen Code eingaben und Betankungen vornahmen.

Der Oberste Gerichtshof hob den Schuldspruch ua mangels entsprechender Tatsachenfeststellungen zur Beurteilung der Frage auf, ob eine nicht einem Behältnis zugehörige Sperrvorrichtung geöffnet oder bloß der Ausgabemechanismus eines Behältnisses betätigt wurde, und ordnete einen neuen Rechtsgang  an.

Denn auf Basis der bis 31.12.2015 (und somit zum Zeitpunkt des Ersturteils) geltenden Rechtslage war ein Diebstahl durch Öffnen einer Sperrvorrichtung mit einem widerrechtlich erlangten Schlüssel (worunter auch eine Chipkarte fällt) nach ständiger Rechtsprechung – unter Berufung auf die Formulierung „sonst eine Sperrvorrichtung“ – nur dann als Einbruchsdiebstahl nach § 129 Z 3 StGB anzusehen, wenn die Sperre anderen Zwecken als der (im Gesetz gesondert qualifizierten) Sicherung bestimmter Räumlichkeiten (§ 129 Z 1 StGB) oder eines Behältnisses (§ 129 Z 2 StGB) diente.

Im Rahmen der Novellierung des § 129 StGB per 1.1.2016 ist allerdings das zuvor in dessen Z 3 enthaltene Wort „sonst“ entfallen, sodass – auch in Hinblick auf die aus anderen Erweiterungen der Einbruchsqualifikation erkennbare Tendenz des Gesetzgebers, Strafbarkeitslücken zu schließen – die dargestellte Rechtsprechung nunmehr ihre Grundlage verloren hat.

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ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/tanken-unter-verwendung-eines-entfremdeten-tankchipschluessels/)

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