Trotz Einbruchsdiebstahl Haushaltsversicherung leistungsfrei
Wenn Täter über gekipptes Fenster eindringt, muss Haushaltsversicherer für Schäden aus Einbruchsdiebstahl keine Deckung gewähren.
Der Versicherungsnehmer hatte die Verpflichtung übernommen, die Versicherungsräumlichkeiten zu versperren, wenn sie von allen Personen verlassen werden. Der Einbruchsdiebstahl wurde durch das Belassen des Fensters in Kippstellung grob fahrlässig herbeigeführt, weshalb der Versicherer leistungsfrei war.