Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bankunternehmens durch den Obersten Gerichtshof
Hinsichtlich einer größeren Anzahl von in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des beklagten Bankunternehmens enthaltener Klauseln wurde dem mit Verbandsklage geltend gemachten Unterlassungs- und Urteilsveröffentlichungsbegehren eines zur Klage befugten Verbandes iSd § 29 Abs 1 KSchG im Wesentlichen stattgegeben.
Die betroffenen Klauseln verstoßen gegen Bestimmungen des ABGB bzw KSchG, sind gröblich benachteiligend oder intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG, also unklar oder unverständlich abgefasst. Die Klauseln betreffen etwa die Benachrichtigung der Kunden durch Einstellen der Mitteilung in eine virtuelle Postbox, die Berechtigung zur vorzeitigen Vertragsauflösung, die Vorgangsweise bei Änderungen der Geschäftsbedingungen oder die Vereinbarung von Mahn- und Inkassospesen.
Zu den Details hinsichtlich der einzelnen Klauseln wird auf den Volltext der Entscheidung verwiesen.