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Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts

 
 

Die Klägerin ist ein zur Verbandsklage nach § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verband.
Die Beklagte führt ein Kreditinstitut im Sinn des § 1 BWG und tritt im Rahmen ihrer österreichweiten Tätigkeit auch in rechtsgeschäftlichen Kontakt mit Verbrauchern.

Der Oberste Gerichtshof prüfte aufgrund einer Verbandsklage nach dem Konsumentenschutzgesetz die Rechtswirksamkeit von 7 vom Kreditinstitut in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Klauseln und erklärte diese für unzulässig. Dies betrifft etwa eine Klausel, nach der die Bank ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 % vom Kreditbetrag bei Zuzählung berechnet.

Zu den Details hinsichtlich der einzelnen Klauseln wird auf den Volltext der Entscheidung verwiesen.

Link zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 31.03.2025, 14:03
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/ueberpruefung-der-allgemeinen-geschaeftsbedingungen-eines-kreditinstituts/)

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