Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditkartenunternehmens durch den Obersten Gerichtshof
Dabei standen vor allem Fragen des Zahlungsdienstegesetzes und des Konsumentenschutzgesetzes im Vordergrund.
Hinsichtlich 23 von in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des beklagten Kreditkartenunternehmens enthaltener Klauseln wurde dem mit Verbandsklage geltend gemachten Unterlassungs- und Urteilsveröffentlichungsbegehren eines zur Klage befugten Verbandes iSd § 29 Abs 1 KSchG stattgegeben. Die betroffenen Klauseln verstoßen gegen Bestimmungen des Zahlungsdienstegesetzes oder sind intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG, also unklar oder unverständlich abgefasst. Die Klauseln betreffen etwa die Berechtigung zur vorzeitigen Vertragsauflösung durch das Kreditkartenunternehmen, die Vorgangsweise bei Änderungen der Geschäftsbedingungen oder die Verpflichtung zur Verwendung sicherer Seiten und Systeme bei Nutzung der Karte für Internetbestellungen.
Zu den Details hinsichtlich der einzelnen Klauseln wird auf den Volltext der Entscheidung im RIS verwiesen.