Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters
Erfolgreiche Verbandsklage einer nach § 29 Abs 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) berechtigten Kammer gegen die Betreiberin eines Reiseveranstaltungsunternehmens.
Der Oberste Gerichtshof prüfte aufgrund einer Verbandsklage nach dem KSchG die Rechtswirksamkeit von 11 vom Reiseveranstalter in seinen AGBs verwendeten Klauseln. Er erklärte sämtliche Klauseln für unzulässig.
Zu den Details hinsichtlich der einzelnen Klauseln wird auf den Volltext der Entscheidung verwiesen.