Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters für Matura-Eventreisen
Verbandsklage nach dem Konsumentenschutzgesetz. .
Die Beklagte betreibt bundesweit ein Reiseveranstaltungsunternehmen und veranstaltet insbesondere Maturareisen in Form von Pauschalreisen. Es handelt sich um spezielle Eventreisen, die nicht nur die Unterbringung, sondern auch ein umfangreiches Eventprogramm (zB Live-Acts, DJs, Partyschiffe) beinhalten.
Der Oberste Gerichtshof prüfte aufgrund einer Verbandsklage nach dem Konsumentenschutzgesetz die Rechtswirksamkeit von 11 vom Reisveranstalter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Klauseln und erklärte diese für unzulässig.
Zu den Details hinsichtlich der einzelnen Klauseln wird auf den Volltext der Entscheidung verwiesen.