Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseversicherers
Verbandsklage eines nach § 29 Abs 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) berechtigten Verbands gegen eine Betreiberin des Versicherungsgeschäfts.
Der Oberste Gerichtshof prüfte aufgrund einer Verbandsklage nach dem KSchG – nach Teilung einer Klausel – die Rechtswirksamkeit von 19 vom Versicherer in seinen Reiseversicherungsbedingungen (ERV-RVB 2018) verwendeten Klauseln, wovon er 8 Klauseln für unzulässig erklärte.
Zu den Details hinsichtlich der einzelnen Klauseln wird auf den Volltext der Entscheidung verwiesen.