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Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseversicherers

 
 

Verbandsklage eines nach § 29 Abs 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) berechtigten Verbands gegen eine Betreiberin des Versicherungsgeschäfts.

Der Oberste Gerichtshof prüfte aufgrund einer Verbandsklage nach dem KSchG – nach Teilung einer Klausel – die Rechtswirksamkeit von 19 vom Versicherer in seinen Reiseversicherungsbedingungen (ERV-RVB 2018) verwendeten Klauseln, wovon er 8 Klauseln für unzulässig erklärte.

Zu den Details hinsichtlich der einzelnen Klauseln wird auf den Volltext der Entscheidung verwiesen.

Zum Volltext der Entscheidung im RIS.

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/ueberpruefung-der-allgemeinen-geschaeftsbedingungen-eines-reiseversicherers/)

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