Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Vertragsformblättern für den Abschluss von Wohnungsmietverträgen im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes
Erfolgreiche Verbandsklage einer nach § 29 Abs 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) berechtigten Kammer gegen ein im Bereich der Immobilienentwicklung und -verwertung tätiges Unternehmen.
Der Oberste Gerichtshof prüfte aufgrund einer Verbandsklage nach dem KSchG die Rechtswirksamkeit von 45 von einer Vermieterin in ihren AGB verwendeten Klauseln. Er erklärte 43 Klauseln für unzulässig.
Zu den Details hinsichtlich der einzelnen Klauseln wird auf den Volltext der Entscheidung verwiesen.