Umfassender strafrechtlicher Schutz von „Öffis“-Lenkern
Echte Konkurrenz von § 83 Abs 1, Abs 3 StGB mit § 84 Abs 4 StGB. .
Lenker eines Beförderungsmittels einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt tragen die Verantwortung für die sichere Beförderung der Passagiere, dies auch während fahrplanmäßiger Aufenthalte.