Umwandlung U-Haft in vorläufige Anhaltung
Wahrung des rechtlichen Gehörs bei freiheitsentziehenden Provisorialmaßnahmen. .
Eine Beschlussfassung über die Umwandlung der Untersuchungshaft in eine vorläufige Anhaltung ohne vorangehende Anhörung des Betroffenen (und seines Verteidigers) verletzt dessen Recht auf rechtliches Gehör (§§ 6, 434 Abs 1 StPO). Ob dieses (ausschließlich – so Stimmen im Schrifttum) in einer Haftverhandlung oder in einer sonst geeigneten Weise zu gewähren ist, liegt – so erklärte der Oberste Gerichtshof ausdrücklich – im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichtes.