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Umwandlung U-Haft in vorläufige Anhaltung

 
 

Wahrung des rechtlichen Gehörs bei freiheitsentziehenden Provisorialmaßnahmen.                             .

Eine Beschlussfassung über die Umwandlung der Untersuchungshaft in eine vorläufige Anhaltung ohne vorangehende Anhörung des Betroffenen (und seines Verteidigers) verletzt dessen Recht auf rechtliches Gehör (§§ 6, 434 Abs 1 StPO). Ob dieses (ausschließlich – so Stimmen im Schrifttum) in einer Haftverhandlung oder in einer sonst geeigneten Weise zu gewähren ist, liegt – so erklärte der Oberste Gerichtshof ausdrücklich – im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichtes.

Zum Volltext im RIS.

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/umwandlung-u-haft-in-vorlaeufige-anhaltung/)

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