Unterhaltsverwirkung während der Ehe
Durch unzählige Kurznachrichten mit Gewalt- und Morddrohungen sowie weiteres ehezerrüttendes Verhaltens hat eine Frau einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehemann verwirkt.
Ausgangspunkt des Zerwürfnisses war, dass die Frau nicht mehr mit ihrem schwer kranken Mann zusammenleben wollte, sie ihn verließ und ihn durch eine im Schlafzimmer errichtete „Installation“ – eine Figur eines Mädchens, der ein Messer an den Hals angesetzt war und rundherum Fotos der gemeinsamen Kinder aufgelegt waren – in Angst versetzte. Daraufhin verließ der Mann die Wohnung mit den Kindern. Dies hatte zur Folge, dass ihm die Frau unzählige Kurznachrichten mit Gewalt- und Morddrohungen schickte und sie ihm auch damit drohte, seine Wohnung in Brand zu stecken und seine angebliche Freundin (eine außereheliche Beziehung des Mannes steht jedoch nicht fest) mit Säure zu überschütten. Die Frau griff den Mann auch tätlich an, verkaufte wertvolle Uhren ohne seine Zustimmung und zerstörte unter anderem mehrere von ihm erworbene Gemälde.
Beide Vorinstanzen gingen davon aus, dass die Frau durch dieses Verhalten ihren Unterhaltsanspruch verwirkt hat.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Entscheidungen, weil das Verhalten der Frau den völligen Verlust ihres Ehewillens erkennen ließ. Dass das massiv ehezerrüttende Verhalten der Frau erst nach ihrem Auszug und Auflösung der häuslichen Gemeinschaft erfolgte, schadet nicht.