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Unterhaltsvorschüsse für Schweizer Minderjährige mit Wohnsitz in Österreich

 
 

Eine Minderjährige mit Schweizer Staatsbürgerschaft, die sich mit ihrer Mutter rechtmäßig in Österreich aufhält, hat im Hinblick auf das in Art 2 Freizügigkeitsabkommen EU/Mitgliedstaaten-Schweiz vorgesehene Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit Anspruch auf österreichische Unterhaltsvorschüsse.

Die im Jahr 2009 geborene Minderjährige und ihre Eltern sind Schweizer Staatsangehörige. Die Minderjährige wohnt gemeinsam mit ihrer Mutter in Österreich, während der Vater in der Schweiz lebt. Der Vater ist zur Unterhaltsleistung an seine Tochter verpflichtet.

Das Erstgericht wies den Antrag der Minderjährigen auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen ab. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung dahin ab, dass der Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse gewährt wurden.

Der vom Bund dagegen erhobene Revisionsrekurs blieb erfolglos. Der Oberste Gerichtshof verwies darauf, dass nach dem Gesetz minderjährige Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und entweder österreichische Staatsbürger oder staatenlos sind, Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse haben. Es entspreche der ständigen Rechtsprechung, dass der Staatsbürgerschaftsvorbehalt im Widerspruch zum europäischen Unionsrecht stehe und daher auch Kinder mit der Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats und gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich nicht von der Gewährung von österreichischen Unterhaltsvorschüssen ausgeschlossen werden dürfen. Aufgrund des Freizügigkeitsabkommens EU/Mitgliedstaaten-Schweiz und des darin vereinbarten Verbots der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit habe die Minderjährige, die sich rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat (Österreich) aufhalte, ebenfalls Anspruch auf Gewährung österreichischer Unterhaltsvorschüsse.

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ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/unterhaltsvorschuesse-fuer-schweizer-minderjaehrige-mit-wohnsitz-in-oesterreich/)

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