Zum Hauptinhalt
 
 
 
 

Wachsoldat erschießt Kameraden

 
 

Furchtbare Folgen missbräuchlicher Handhabung.                                                  .

Das Beweisverfahren hatte ergeben, dass der Angeklagte bereits früher immer wieder mit seiner Waffe entgegen klarer Vorschriften hantiert hatte. Es ist falsch verstandene Kameradschaft, wenn derartiges nicht den Vorgesetzten gemeldet wird.

Zum Volltext im RIS.

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 13:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/wachsoldat-erschiesst-kameraden/)

Oberster Gerichtshof  |  Schmerlingplatz 11 , A-1010 Wien  |  Telefon: +43 1 52152 0  |  Telefax: +43 1 52152 3710