Wertsicherung im Grundbuch?
Keine unmittelbare Eintragung von Wertsicherungsklauseln im Grundbuch.
Die herrschende Rechtsprechung geht davon aus, dass die unmittelbare Eintragung von Wertsicherungsklauseln bei Hypotheken nicht zulässig ist. Dem entsprechend kann auch eine hypothekarische Sicherstellung einer Leibrentenforderung in ziffernmäßig bestimmter Höhe zwar gültig vereinbart, eine Wertsicherung allerdings nicht verbüchert werden.