Zum gutgläubigen Verbrauch irrtümlich weiterbezahlten Entgelts
Keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Lösung des Arbeitsverhältnisses im Probemonat.
Das Arbeitsverhältnis des Klägers wurde während seines Krankenstands von der beklagten Arbeitgeberin im Probemonat aufgelöst. In einem solchen Fall gebührt nach der Rechtsprechung kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der Arbeitnehmer hat ein ihm dennoch irrtümlich nach Ende seines Arbeitsverhältnisses weiter bezahltes Entgelt zurückzuerstatten, außer er verbraucht es gutgläubig.
Davon gingen die Vorinstanzen im konkreten Fall nicht aus, weil der Kläger selbst an der Rechtmäßigkeit der ihm irrtümlich weiter überwiesenen Entgelte zweifelte. Der Oberste Gerichtshof teilte diese Ansicht.