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Zum Schriftlichkeitserfordernis eines Schiedsvertrags

 
 

Das an die Klägerin zum Zweck der Anbotslegung übersendete Leistungsverzeichnis enthielt eine Schiedsgerichtsklausel. Die Klägerin preiste das Leistungsverzeichnis aus und übersendete das so erstellte Anbot dem Beklagten. Nach zwei weiteren Besprechungen beauftragte der Beklagte die Klägerin mit der Durchführung der Arbeiten. Der Auftrag kam durch ein von beiden Streitteilen unterfertigtes Auftragsschreiben zustande, das zu den Vertragsgrundlagen unter anderem auf „das Angebot des Auftragnehmers … samt ausgepreistem Leistungsverzeichnis“ verwies, ohne dass diese Urkunden dem Auftragsschreiben beigefügt worden wären.

Das Erstgericht wies die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Das Rekursgericht verwarf die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs des Beklagten nicht Folge.

Gemäß § 577 Abs 3 ZPO muss ein Schiedsvertrag schriftlich errichtet werden oder in Telegrammen, Fernschreiben oder elektronischen Erklärungen enthalten sein, die die Parteien gewechselt haben. Das (von der Rechtsprechung im Sinn der „Unterschriftlichkeit“ verstandene) Schriftlichkeitserfordernis hat nicht nur Beweisfunktion, es soll den Vertragspartner auch warnen und vor Übereilung schützen und somit dafür Gewähr bieten, dass sich die Parteien der Bedeutung dieser Vereinbarung, die einem Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs gleichkommt, bewusst sind. Diesem Schutzzweck trägt auch die im – als Entwurf vorliegenden – Schiedsrechtsänderungsgesetz 2005 vorgesehene Regelung Rechnung. Er wird nach der geltenden Rechtslage nur dann sichergestellt, wenn die Schiedsvereinbarung in der von den Parteien unterfertigten Urkunde selbst (in zwischen ihnen gewechselten Telegrammen oder Fernschreiben) oder jedenfalls in einer dieser Urkunde angeschlossenen (weiteren) Urkunde enthalten ist.

Zum volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/zum-schriftlichkeitserfordernis-eines-schiedsvertrags/)

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