Zur Wirkung von Vereinbarungen über den Kindesunterhalt
In einer Vereinbarung, die anlässlich einer einvernehmlichen Scheidung zwischen den Ehegatten (Eltern) geschlossen wurde, hatte sich der Vater des Antragstellers verpflichtet, seinem Sohn einen bestimmten monatlichen Unterhalt zu leisten. Diese Vereinbarung wurde pflegschaftsgerichtlich genehmigt. Nachträglich stellte sich aber heraus, dass sie auf falschen Annahmen über das Einkommen des Vaters beruht hatte. Dieser Umstand rechtfertigt nach Auffassung des Obersten Gerichtshofs auch ohne Änderung der Verhältnisse eine Neubemessung des Unterhalts. Auf die Vereinbarung ist dabei nicht mehr Bedacht zu nehmen.