Betriebsrats-Geschäftsordnung: Oberster Gerichtshof beantragt Normprüfung
Der Verfassungsgerichtshof überprüft über Antrag des Obersten Gerichtshofs eine Bestimmung der Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974 auf ihre Gesetzmäßigkeit, die den Widerruf einer Kompetenzübertragung vom Betriebsrat an den Zentralbetriebsrat regelt.
Zur näheren Begründung des Normprüfungsantrags an den Verfassungsgerichtshof siehe den nachstehenden Link: