Einstweilige Verfügungen: Pauschalgebühren für das Rechtsmittelverfahren verfassungswidrig?
Der Oberste Gerichtshof hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung – insbesondere der Höhe – der Pauschalgebühren, die für Rechtsmittel im sogenannten Provisorialverfahren zu entrichten sind.
Zur näheren Begründung des Normprüfungsantrags an den Verfassungsgerichtshof siehe den nachstehenden Link: