Medizinisch unterstützte Fortpflanzung: nicht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften?
Der Oberste Gerichtshof beantragt beim Verfassungsgerichtshof die Prüfung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG), soweit es die medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur für Personen verschiedenen Geschlechts zulässt.
Zur näheren Begründung des Normprüfungsantrags an den Verfassungsgerichtshof siehe den nachstehenden Link: