OGH stellt Normprüfungsantrag zur Haftungsbeschränkung von Glücksspielbetreibern
Hält das Casinopersonal einen Spieler grob schuldhaft nicht davon ab, sein ganzes Vermögen zu verspielen, bekommt er vom Casinobetreiber dennoch nur das Existenzminimum ersetzt. Der Oberste Gerichtshof hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Haftungsbeschränkung im Glücksspielgesetz.
Zur näheren Begründung des Normprüfungsantrags an den Verfassungsgerichtshof siehe den nachstehenden Link: