Pensionsanpassung 2008: OGH lässt Anpassung der Kleinstpensionen prüfen
Der Verfassungsgerichtshof hat sich über Gesetzesprüfungsantrag des Obersten Gerichtshofs mit der Frage auseinander zu setzen, ob die im Vergleich zu höheren Pensionen unterdurchschnittlich ausgefallene Erhöhung von Kleinstpensionen (unter dem Ausgleichszulagen-Richtsatz von 747 EUR) gleichheitswidrig ist.
Zur näheren Begründung des Normprüfungsantrags an den Verfassungsgerichtshof siehe den nachstehenden Link: