Sachverständigenbestellung – Antrag an VfGH
Antrag auf Aufhebung wegen Verfassungswidrigkeit jener Bestimmungen der StPO, die im Spannungsverhältnis zu Art 6 Abs 3 lit d zweiter Fall MRK stehen.
Die in einem Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs erstmals zu AZ 17 Os 25/14a konkret ausgeführten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das System der Sachverständigenbestellung der Strafprozessordnung vor dem Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014 führten nunmehr zu einer Antragstellung an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art 89 Abs 2 B-VG iVm Art 140 Abs 1 Z 1 lit a B-VG mit dem Ziel der Aufhebung von Wortfolgen in §§ 126 und 128 StPO.
Mit der Fortsetzung des Verfahrens über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen der Angeklagten MMag. Dr. Karl P, Dr. Helmut S und Mag. Christian T sowie die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 12. April 2013 wird bis zur Verkündung oder Zustellung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs innegehalten.