Sachverständigenbestellung – weiterer Antrag an VfGH
Antrag auf Aufhebung wegen Verfassungswidrigkeit jener Bestimmungen der StPO, die im Spannungsverhältnis zu Art 6 Abs 3 lit d zweiter Fall MRK stehen.
Die in einem Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs erstmals zu 17 Os 25/14a (vgl den entsprechenden Beitrag auf dieser Website) konkret ausgeführten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das System der Sachverständigenbestellung der StPO vor dem Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014 führten nunmehr zum zweiten Mal (vgl zum ersten Antrag 11 Os 26/14d) zu einer Antragstellung an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art 89 Abs 2 B‑VG iVm Art 140 Abs 1 Z 1 lit a B‑VG mit dem Ziel der Aufhebung von Wortfolgen in §§ 126 und 128 StPO, diesmal in einem Verfahren zur Einweisung einer Betroffenen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB.