Schwerarbeit: zählt nur der Kalorienverbrauch?
Der Verfassungsgerichtshof muss über Antrag des Obersten Gerichtshofs Bestimmungen des Allgemeinen Pensionsgesetzes und der Schwerarbeitsverordnung prüfen, welche das Vorliegen einer „schweren körperlichen Arbeit“ nur nach einem fiktiven Durchschnittskalorienbedarf und ohne Berücksichtigung sonstiger Umstände beurteilen.
Zur näheren Begründung des Normprüfungsantrags an den Verfassungsgerichtshof siehe den nachstehenden Link: