Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld: unsachliche Differenzierung?
Über Antrag des Obersten Gerichtshof hat der Verfassungsgerichtshof zu prüfen, ob unterschiedliche Zuverdienstgrenzen für Bezieher von Kinderbetreuungsgeld einerseits und Bezieher von Karenzgeld andererseits eine unsachliche Differenzierung darstellen und die Härtefälle-Verordnung zum Kinderbetreuungsgeldgesetz insofern gegen den Gleicheitsgrundsatz verstieß.
Zur näheren Begründung des Normprüfungsantrags an den Verfassungsgerichtshof siehe den nachstehenden Link: