Vorabentscheidungsersuchen zur Richtlinie 2009/138/EG
Die Versicherungsnehmerin schloss mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten im Jahr 2013 einen Lebensversicherungsvertrag ab. Im Jahr 2014 langte bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten ein Änderungsantrag der Versicherungsnehmerin zu dieser Lebensversicherung dahingehend ein, dass ab 1. August 2014 die monatliche Prämie von 50 EUR auf 100 EUR erhöht werden solle.