Fragen der Zuständigkeit im Europäischen Mahnverfahren
Der Gerichtshof der Europäischen Union soll klären, ob bereits die Erhebung eines Einspruchs gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl die Einlassung in das Verfahren bewirkt und deshalb die internationale Unzuständigkeit eines österreichischen Gerichts nicht mehr aufgegriffen werden kann.
Zu den einzelnen Fragen an den Gerichtshof der Europäischen Union und zur Begründung der Einholung einer Vorabentscheidung siehe den nachstehenden Link: