Ist das dauernde Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern mit dem Bezug der Ausgleichszulage vereinbar?
Das dauernde Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern in Österreich setzt nach der Freizügigkeitsrichtlinie der Europäischen Union voraus, dass keine „Sozialhilfeleistungen“ in Anspruch genommen werden müssen. In einem Verfahren zur Gewährung der Ausgleichszulage will der Oberste Gerichtshof vom Gerichtshof der Europäischen Union geklärt wissen, ob die Ausgleichszulage eine solche „Sozialhilfeleistung“ im Sinn der Freizügigkeitsrichtlinie ist.
Zu den einzelnen Fragen an den Gerichtshof der Europäischen Union und zur Begründung der Einholung einer Vorabentscheidung siehe den nachstehenden Link: