Kartellrecht: Fragen zur Kronzeugenregelung und zur Vorwerfbarkeit von Verbotsirrtümern
Der Gerichtshof der Europäischen Union soll unter anderem klären, ob Verstöße eines Unternehmens gegen europäisches Wettbewerbsrecht festgestellt werden können, obwohl es die Kronzeugenregelung in Anspruch nimmt. Weiters stellt der Oberste Gerichtshof die Frage, ob eine Geldbuße überhaupt verhängt werden kann, wenn das Unternehmen im Vertrauen auf Rechtsberater und nationale Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit seines Verhaltens geirrt hat.
Zu den einzelnen Fragen an den Gerichtshof der Europäischen Union und zur Begründung der Einholung einer Vorabentscheidung siehe den nachstehenden Link: