Neues Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung des Begriffs „Unfall“ im Übereinkommen von Montreal
Ein Fluggast behauptet, bei der Landung des Flugzeugs einen Bandscheibenvorfall erlitten zu haben.
Der Oberste Gerichtshof legte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, ob es sich um einen „Unfall“ iSv Art 17 Abs 1 des Übereinkommens von Montreal handelt, wenn eine harte, aber noch im normalen Betriebsbereich des Flugzeugs liegende Landung zur Verletzung eines Fluggasts führt.