Verletzt das Verbot der Zahlscheingebühr Gemeinschaftsrecht?
In einer sogenannten Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation gegen einen österreichischen Mobilfunkbetreiber hat der Oberste Gerichtshof über die Zulässigkeit von Klauseln zu entscheiden, nach denen der Betreiber bei Zahlung mit Zahlschein oder per Telebanking ein Bearbeitungsentgelt verlangen kann. Der Gerichtshof der Europäischen Union soll nun unter anderem klären, ob Mobilfunkbetreiber überhaupt in den Anwendungsbereich der Zahlungsdienste-Richtlinie fallen und ob das österreichische Zahlungsdienstegesetz, das ein Verbot bestimmter Bearbeitungsentgelte enthält, der Richtlinie widerspricht.
Zu den einzelnen Fragen an den Gerichtshof der Europäischen Union und zur Begründung der Einholung einer Vorabentscheidung siehe den nachstehenden Link: