Vertrauensschutz und Gleichbehandlung im Zusammenhang mit einem befristeten Einzelarbeitsvertrag
Im Zusammenhang mit dem unterschiedlichen Pensionsantrittsalter von Männern und Frauen in Österreich muss der Oberste Gerichtshof über die Diskriminierung einer weiblichen Arbeitnehmerin entscheiden, deren Arbeitsverhältnis mit dem Erreichen ihres Pensionsantrittsalters befristet und danach auch nicht mehr verlängert wurde. Da die Befristung schon vor dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union vereinbart wurde, soll der Gerichtshof der Europäischen Union klären, ob österreichisches Recht über die Rückwirkung von Rechtsvorschriften in diesem Zusammenhang gegen Gemeinschaftsrecht verstößt.
Zu den einzelnen Fragen an den Gerichtshof der Europäischen Union und zur Begründung der Einholung einer Vorabentscheidung siehe den nachstehenden Link: